Zusammenfassung
Im Sommer 2021 gilt an allen Samstagen ein temporäres Fahrverbot für schwere Lkw auf den Autobahnen A12, A13 und Teilen der A4, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und Notfälle.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2021XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie
Schwerpunkte
- An allen Samstagen vom 3. Juli bis zum 28. August 2021 ist von 7 bis 15 Uhr das Befahren der Inntalautobahn A12 und der Brennerautobahn A13 für Lkw über 7,5 t verboten, wenn das Ziel in Italien oder über Italien liegt.
- An allen Samstagen im gleichen Zeitraum ist von 8 bis 15 Uhr das Befahren der A12 und A13 für Lkw über 7,5 t verboten, wenn das Ziel in Deutschland oder über Deutschland liegt.
- Auf der Ost‑Autobahn A4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf gilt an Samstagen von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Ziel‑ und Quellverkehr aus den genannten Bezirken.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von Schlacht‑ und Stechvieh, Postsendungen, Druckwerken, Getränken, Tankstellenbelieferung, Gastronomie, Reparaturen an Kühlanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinische Versorgung, Straßen‑ und Bahnbau, Müllabfuhr, Abfallentsorgung, Kläranlagenbetrieb sowie Linienverkehr.
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