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Mutterschutz in der Land- und Forstwirtschaft
Verordnung vom 30.06.2021

Zusammenfassung

Regelung der medizinischen Gründe und der ärztlichen Zeugniserstellung für die Freistellung werdender Mütter in der Land- und Forstwirtschaft.
Bundesministerium für Arbeit6/30/2021XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Freistellung von werdenden Müttern in der Land- und Forstwirtschaft bei gesundheitlichen Risiken.
  • Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde oder Innere Medizin dürfen diese Zeugnisse ausstellen.
  • Es gibt eine spezifische Liste von medizinischen Gründen, wie etwa Blutarmut, Mehrlingsschwangerschaften oder bestimmte Fehlbildungen, die eine Freistellung ermöglichen.
  • Eine Freistellung vor der 15. Schwangerschaftswoche ist nur bei besonderen, ärztlich zu begründenden Umständen zulässig.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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