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Novellierung der COVID‑19‑Testverordnung: Antigentest‑Pflicht, Pauschalvergütung & Honorarreduktion
Verordnung vom 30.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung über COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Zuerst ist ein Antigentest Pflicht, PCR nur bei positivem Ergebnis oder starkem Verdacht; eine Fallpauschale von 25 € wird eingeführt; das Honorar sinkt von 60 € auf 50 €, und das Inkrafttreten erfolgt am 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2021XXVII
Soziales
Pandemie
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2021
  • Ärzt*innen müssen zunächst einen Antigentest durchführen; ein PCR‑Test folgt bei positivem Ergebnis oder bei stark ausgeprägten Symptomen und Kontakt zu einer Infizierten, selbst wenn der Antigentest negativ ist.
  • Der Krankenversicherungsträger zahlt für das gesamte Testverfahren (Material, Probenentnahme, Auswertung, Dokumentation und ärztliches Gespräch) eine Fallpauschale von 25 € pro Patient.
  • Das Honorar für die Testleistung wird von 60 € auf 50 € reduziert.
  • Das im Gesetz festgelegte Datum wird von 30. Juni 2021 auf 31. August 2021 verschoben.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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