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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2021)
Verordnung vom 01.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und Holzwaren fest: Stundenlohn 8,93 €, 10 % Zuschlag und Inkrafttreten am 1. Mai 2021.
Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet Österreich, gilt nur für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren und betrifft alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,93 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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