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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren
Verordnung vom 01.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindeststundenlohn von 8,93 € sowie einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs, für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren und für alle Auftraggeber, die solche Arbeiten vergeben.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,93 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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