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Heimarbeitstarif für Spielwarenherstellung
Verordnung vom 01.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: bundesweiter Geltungsbereich, Stundenlohn 8,93 €, plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2021.
Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Industrie
Arbeitsrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter in der Spielwarenherstellung beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,93 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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