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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung
Verordnung vom 01.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest: Stundenlohn 9,25 €, 10 % Zuschlag, sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2021.
Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst die Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffen, sofern keine anderen Heimarbeitsverträge bereits Anwendung finden.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,25 € berechnet.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und -arbeiter zusätzlich einen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, also 8 % des Jahreslohns.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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