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Heimarbeitstarif für Knopfwaren – Mindestlohn 9,99 € + 10 % Zuschlag (gültig ab 01.05.2021)
Verordnung vom 01.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Bereich Knopfwaren einen Stundenlohn von 9,99 € plus 10 % Zuschlag fest. Sie gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2021
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
  • Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,99 € berechnet.
  • Auf die Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gezahlt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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