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Verlängerung der COVID‑19‑Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bis 31.12.2021
Verordnung vom 08.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Hilfslinie für Unternehmen: Sie aktualisiert Gesetzesverweise und verlängert die Gültigkeit von Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2021.
Bundesministerium für Finanzen7/8/2021XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf das COVID‑19‑Gesetz wird von „BGBl. I Nr. 44/2020“ zu „BGBl. I Nr. 4/2021“ geändert.
  • Die Frist für die Geltung der Hilfsmaßnahme wird von 30 Juni 2021 auf 31 Dezember 2021 verlängert.
  • Der Verweis auf die Mitteilung der EU‑Kommission vom 2. April 2020 wird durch den Hinweis „in der geltenden Fassung“ ersetzt.
  • Auch in Punkt 12.1.6 wird das Datum von 30 Juni 2021 auf 31 Dezember 2021 geändert.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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