<!--[0-->Änderung der Pauschalgebühr für Auslagen nach Tarifpost 6 Abs. 7<!--]-->
Änderung der Pauschalgebühr für Auslagen nach Tarifpost 6 Abs. 7
Verordnung vom 14.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 erhöht die Pauschale für Auslagen aus Tarifpost 6 Abs. 7 von 15 € auf 30 € und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/14/2021XXVII
Konsulargebühren
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Betrag für die Auslagen‑Pauschale wird von 15 € auf 30 € angehoben.
  • Ein neuer Absatz (2) wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.
  • Die Änderungen gelten für alle zukünftigen Anträge, die nach dem 02.08.2021 gestellt werden.
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.