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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2021)
Verordnung vom 19.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Druck- und Druckformenhersteller fest: 547 € bis 1 541 € je nach Lehrjahr, plus jährlicher Urlaubs‑ und Weihnachtszuschuss. Sie gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Arbeit7/19/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Geltungsbereich: Die Verordnung gilt im gesamten Staatsgebiet Österreichs für Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung sowie für die dort beschäftigten gewerblichen Lehrlinge.
  • Lehrlingsentgelt: Das monatliche Grundgehalt beträgt 547 € im 1. Lehrjahr, 830 € im 2. Lehrjahr, 1 274 € im 3. Lehrjahr und 1 541 € im 4. Lehrjahr.
  • Urlaubszuschuss: Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 30. Juni.
  • Weihnachtsremuneration: Jeder Lehrling erhält einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 30. November.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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