<!--[0-->Novellierung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung (BGBl. II Nr. 324/2021)<!--]-->
Novellierung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung (BGBl. II Nr. 324/2021)
Verordnung vom 19.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 324/2021 ändert die Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung: Sie streicht und benennt Umsatzkategorien um, präzisiert Personalaufwendungen, regelt Rücklagen, definiert negatives Eigenkapital, ergänzt diverse Definitionen und erhöht Berichtspflichten. Inkrafttreten am 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/19/2021XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die bisherige Umsatzkategorie c entfällt; die bisherigen Kategorien d‑g werden zu c‑f umbenannt.
  • Personalaufwand‑Litera b wird auf Lehraufwendungen gemäß den Nutzungskategorien 17 und 18 der UHSBV festgelegt.
  • Rücklagen dürfen nur aus dem Jahresüberschuss des laufenden oder früheren Jahres gebildet werden und müssen in den Anmerkungen detailliert aufgeschlüsselt werden.
  • Wird das Eigenkapital durch Verluste erschöpft, wird der Posten als „Negatives Eigenkapital“ gekennzeichnet.
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.