Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Ausbildungsberuf Betonfertigteiltechnik mit einer dreijährigen Lehrzeit fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. August 2021, mit Teilin Krafttreten der Paragraphen 5‑12 erst ab dem 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2021
- Der Lehrberuf Betonfertigteiltechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil definiert Kompetenzen in Betonherstellung, Fertigteilherstellung sowie fachübergreifenden Bereichen wie Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und digitale Arbeit.
- Das Berufsbild legt fest, welche fachlichen und fachübergreifenden Kompetenzen in den einzelnen Lehrjahren zu vermitteln sind.
- Die Verordnung regelt den Ablauf, die Inhalte und Bewertungskriterien der theoretischen und praktischen Lehrabschlussprüfung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.