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Ausbildungsordnung für Chocolatier/Chocolatière (2021)
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Ausbildungsrahmen für den Lehrberuf Chocolatier/Chocolatière fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Inkrafttretensdaten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Handwerk
Lebensmittel
Berufliche Bildung
Qualitätskontrolle

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf "Chocolatier/Chocolatière" wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildung umfasst.
  • Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen wie die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen, Verpackung, Qualitätskontrolle und Warenwirtschaft.
  • Fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Nachhaltigkeit, digitale Arbeit) werden über die gesamte Lehrzeit hinweg vermittelt.
  • Das Berufsbild definiert konkrete Lernziele für jedes Lehrjahr, sowohl fachlich als auch fachübergreifend.
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Schramböck Margarete, Dr.

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