Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Handwerk
Gastronomie
Berufliche Ausbildung
Schwerpunkte
- Einrichtung des Lehrberufs Konditorei (Zuckerbäckerei) mit einer dreijährigen Lehrzeit und zwei möglichen Schwerpunkten – Allgemeine Konditorei oder Patisserie.
- Festlegung der beruflichen Kompetenzen: Herstellung von Konditorei‑ und Patisseriewaren, Warenwirtschaft, Kundenberatung, Qualitätssicherung, digitale Arbeitsweisen und nachhaltiges Arbeiten.
- Die Abschnitte 4‑11 (Lehrabschlussprüfung, Prüfungsmodalitäten, Übergangsbestimmungen) gelten erst ab dem 1. Jänner 2023.
- Die Verordnung tritt insgesamt am 1. August 2021 in Kraft, mit Ausnahme der §§ 4‑11, die erst ab dem 1. Jänner 2023 gelten.
Dokumente (PDFs)
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