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Konditorei‑Ausbildungsordnung 2021
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Handwerk
Gastronomie
Berufliche Ausbildung

Schwerpunkte

  • Einrichtung des Lehrberufs Konditorei (Zuckerbäckerei) mit einer dreijährigen Lehrzeit und zwei möglichen Schwerpunkten – Allgemeine Konditorei oder Patisserie.
  • Festlegung der beruflichen Kompetenzen: Herstellung von Konditorei‑ und Patisseriewaren, Warenwirtschaft, Kundenberatung, Qualitätssicherung, digitale Arbeitsweisen und nachhaltiges Arbeiten.
  • Die Abschnitte 4‑11 (Lehrabschlussprüfung, Prüfungsmodalitäten, Übergangsbestimmungen) gelten erst ab dem 1. Jänner 2023.
  • Die Verordnung tritt insgesamt am 1. August 2021 in Kraft, mit Ausnahme der §§ 4‑11, die erst ab dem 1. Jänner 2023 gelten.
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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