Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst fünf fachliche Kompetenzbereiche – Warenmanagement, Verkauf und Beratung, Labortechnologie, Marketing und Rechnungswesen – sowie drei fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätssicherung, Digitales Arbeiten).
- Die Verordnung tritt mit Ausnahme der Paragraphen 4‑14 am 1. August 2021 in Kraft; die Paragraphen 4‑14 gelten erst ab dem 1. Jänner 2023.
- Für Auszubildende, die vor dem 31. Juli 2021 begonnen haben und deren Lehrzeit noch nicht beendet ist, gilt die alte Ausbildungsordnung bis zum regulären Ende der Lehrzeit.
Dokumente (PDFs)
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