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Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst fünf fachliche Kompetenzbereiche – Warenmanagement, Verkauf und Beratung, Labortechnologie, Marketing und Rechnungswesen – sowie drei fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätssicherung, Digitales Arbeiten).
  • Die Verordnung tritt mit Ausnahme der Paragraphen 4‑14 am 1. August 2021 in Kraft; die Paragraphen 4‑14 gelten erst ab dem 1. Jänner 2023.
  • Für Auszubildende, die vor dem 31. Juli 2021 begonnen haben und deren Lehrzeit noch nicht beendet ist, gilt die alte Ausbildungsordnung bis zum regulären Ende der Lehrzeit.
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Schramböck Margarete, Dr.

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