Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Veranstaltungstechnik mit einer 3,5‑jährigen Lehrzeit, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und legt das Inkrafttreten ab dem 1. August 2021 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik wird mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen in Elektrotechnik, veranstaltungstechnischen Arbeiten und Management sowie fachübergreifende Kompetenzen wie betriebswirtschaftliches Handeln und digitale Arbeitsweisen.
- Die Prüfungen umfassen theoretische und praktische Teile, die Grundlagen der Elektrotechnik, Veranstaltungstechnik, Sicherheitsvorschriften und technische Richtlinien abdecken.
- Die Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft; die Paragraphen 4‑13 gelten erst ab dem 1. Jänner 2023.
Dokumente (PDFs)
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