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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Vergolden und Staffieren
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die 339. Verordnung regelt den Lehrberuf Vergolden und Staffieren mit einer dreijährigen Ausbildung, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und schützt das Handwerk als UNESCO‑Welterbe. Sie tritt am 1. August 2021 in Kraft, wobei die Abschnitte 5‑12 erst ab dem 1. Jänner 2023 gelten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Vergolden und Staffieren wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
  • Das Handwerk wird 2017 von der österreichischen UNESCO‑Kommission in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen und ist damit geschützt.
  • Die Verordnung definiert fachliche und fachübergreifende Kompetenzbereiche, darunter Rekonstruieren, Restaurieren, digitale Arbeitsweisen und Qualitäts‑ sowie Sicherheitsstandards.
  • Die Prüfungsordnung legt eine theoretische und praktische Lehrabschlussprüfung fest, die in 120 bzw. 140 Minuten zu bearbeiten ist.
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Schramböck Margarete, Dr.

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