Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ändert das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsrecht: Sie aktualisiert Verweistexte, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt fest, dass die Änderungen am 1. Juli 2023 wirksam werden.Bundesministerium für Inneres7/23/2021XXVII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2023
- In § 14 wird die Formulierung „zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2014“ durch „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 326/2021“ ersetzt, um den aktuellen Rechtsstand korrekt wiederzugeben.
- In § 20 wird die Wortfolge „Frauen und Männer“ durch „alle Geschlechter“ ersetzt und der letzte Satz des Paragraphen entfällt, wodurch eine genderneutrale Formulierung entsteht.
- Ein neuer Absatz (21)(14) wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 14 und 20 in ihrer Fassung vom Jahr 2021 am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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