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Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung (2021)
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsrecht: Sie aktualisiert Verweistexte, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt fest, dass die Änderungen am 1. Juli 2023 wirksam werden.
Bundesministerium für Inneres7/23/2021XXVII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2023
  • In § 14 wird die Formulierung „zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2014“ durch „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 326/2021“ ersetzt, um den aktuellen Rechtsstand korrekt wiederzugeben.
  • In § 20 wird die Wortfolge „Frauen und Männer“ durch „alle Geschlechter“ ersetzt und der letzte Satz des Paragraphen entfällt, wodurch eine genderneutrale Formulierung entsteht.
  • Ein neuer Absatz (21)(14) wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 14 und 20 in ihrer Fassung vom Jahr 2021 am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
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Nehammer Karl, MSc

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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