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Änderung der Mauttarifverordnung 2020 (2021)
Verordnung vom 18.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Mauttarifverordnung 2020, legt neue Grundkilometer‑ und Abschnittstarife für verschiedene Fahrzeugklassen fest und führt einen 25 %‑Nachtzuschlag ein. Außerdem wird geregelt, dass bei großen Mindererträgen die Tarife angepasst werden müssen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/18/2021XXVII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Grundkilometertarife für zweiachsige Kraftfahrzeuge werden festgesetzt: 4,87 ¢/km für Gruppe E, 19,19 ¢/km für Gruppe A und 19,48 ¢/km für Gruppe B.
  • Für die genannten Mautabschnitte werden Abschnittstarife in drei Kategorien (2‑Achser, 3‑Achser, 4‑Achser) festgelegt, z. B. 1,1031 € für Gruppe E in Kat. 2 auf Strecke aA 9.
  • Für Fahrten zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr gilt ein Nachtzuschlag von 25 % auf die regulären Abschnittstarife.
  • Neue Absätze in § 13 regeln, dass bei Mindererträgen über einer Million Euro die Mauttarife so angepasst werden müssen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Gesamterträge der Autobahnen‑ und Schnellstraßen‑Finanzierungs‑Aktiengesellschaft entstehen.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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