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COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb
Verordnung vom 25.08.2021

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 legt umfangreiche Hygiene‑, Test‑ und Maskenpflichten für das Schuljahr fest, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2 zu verhindern.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/25/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das Ziel fest, durch schulorganisatorische und hygienische Maßnahmen die Verbreitung von COVID‑19 im Schulwesen zu verhindern.
  • Ein Corona‑Testpass muss vor Betreten des Schulgebäudes vorgelegt werden; er kann ein negatives Antigen‑ oder PCR‑Ergebnis, einen Impfnachweis (max. 270 Tage) oder einen Genesungsnachweis (max. 180 Tage) enthalten.
  • Alle Personen außer Schülerinnen, Schülern und Lehr‑/Verwaltungspersonal müssen beim Betreten des Gebäudes einen Testnachweis erbringen und während ihres Aufenthalts einen MNS tragen.
  • Bis Ende der ersten beiden Schulwochen muss jede Schule ein Hygiene‑ und Präventionskonzept erstellen, das u. a. Lüftungs‑ und Masken‑Strategien enthält.
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Faßmann Heinz, Dr.

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