Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Apotheken, kostenlose SARS‑CoV‑2‑Antigentests aus Handelsverpackungen zu öffnen und einzeln abzugeben, legt fest, dass Tests in fremdsprachiger Kennzeichnung mit deutscher Gebrauchsinformation abgegeben werden dürfen, und verlangt die Bereitstellung aller notwendigen Produktinformationen für die Nutzer*innen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/27/2021XXVII
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
- Apotheken dürfen kostenlose SARS‑CoV‑2‑Antigentests aus Handelsverpackungen öffnen und einzeln an die Anwender*innen abgeben.
- Apotheken können die Tests in fremdsprachiger Kennzeichnung abgeben, wenn eine deutsche Gebrauchsinformation beigefügt wird.
- Apotheken müssen dem Anwender sämtliche Informationen zum Test‑Kit (Hersteller, Chargennummer, Verfallsdatum, Temperaturgrenze) aushändigen.
- Die neuen Regelungen treten am 1. März 2021 in Kraft; ein Teil (Absatz 3 von § 5) gilt ab dem Tag nach Kundmachung.
Dokumente (PDFs)
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