Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht in der Pandemie den Einsatz von abgelaufenen Medikamenten und nicht‑medizinischen Sauerstoffbehältern, regelt deren Antragstellung, Verteilung und gilt vom 1. Sept 2021 bis 28. Feb 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/27/2021XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Hersteller können beim BASG beantragen, ein Medikament nach Ablauf des Verfallsdatums weiter zu nutzen, wenn ein dokumentierter Bedarf besteht und die Sicherheit durch Stabilitätsdaten nachgewiesen wird.
- Die Regel, dass klinische Prüfungen an Personen unter behördlicher Anordnung nicht erlaubt sind, gilt nicht für Personen, die wegen einer SARS‑CoV‑2‑Infektion in Quarantäne oder Isolation sind.
- Bei Engpässen kann medizinischer Sauerstoff in nicht‑medizinischen Flaschen und mit nicht‑medizinischen Druckreglern abgefüllt werden, solange die technische Eignung gewährleistet ist.
- Arzneimittel dürfen an Notkrankenanstalten über öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken abgegeben werden.
Dokumente (PDFs)
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