Zusammenfassung
Die 7. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung lockert Test‑ und Maskenpflichten für Personal und Kinder in Grundschulen, mit gestaffelten Inkrafttretungsdaten je nach Bundesland.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/4/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Für das pädagogische, sonstige Betreuungspersonal und Verwaltungspersonal entfällt die wöchentliche Verpflichtung, einen negativen PCR‑Testnachweis vorzulegen, wenn nicht genug Tests verfügbar sind.
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Maske tragen, wenn sie die Bildungseinrichtung betreten.
- Personen, die Einrichtungen nur kurzzeitig betreten (z. B. zum Abholen von Kindern), benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
- Die neue Regelung tritt in Burgenland, Niederösterreich und Wien am 2021‑09‑06 in Kraft; in allen anderen Bundesländern am 2021‑09‑13. Sie endet am 2021‑09‑30.
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