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Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleichszulagen (September 2021)
Verordnung vom 10.09.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2021 die prozentualen Sätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/10/2021XXVII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für September 2021 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
  • Die Hundertsätze sind für jeden Dienstort einzeln angegeben – zum Beispiel 13 % für Abu Dhabi, 18 % für Los Angeles oder 48 % für Genf.
  • Nur Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, die im jeweiligen Monat an einem der genannten Orte tätig sind, erhalten die festgesetzten Zulagen.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. September 2021 in Kraft und gilt ausschließlich für den genannten Monat.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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