Zusammenfassung
Die Verordnung 2021‑401 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung, legt einheitliche Meldestichtage und neue Berichtspflichten für Schulen, Direktoren und das IQS fest und führt technische Datenformate sowie neue Anhänge ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/22/2021XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Einheitliche Erhebungs‑ und Meldestichtage werden für Schulen, Schulleiter*innen, Bildungsdirektionen und das IQS festgelegt (z. B. 1. Oktober als Stichtag, Meldung bis zur 42. Kalenderwoche).
- Neue Überschriften, Unterabschnitte und Anhangsbezeichnungen (z. B. Anlage 1‑8) werden eingeführt, um die Struktur der Verordnung zu vereinheitlichen.
- Technische Schnittstellen für die Datenübermittlung werden definiert (XML‑Dateien im UTF‑8‑Format, alternativ CSV/XLSX).
- Datensicherheitsmaßnahmen aus der IKT‑Schulverordnung werden für die Datenübermittlung verbindlich vorgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
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