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Änderung des Lehrlingsgehalts für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer
Verordnung vom 05.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatlichen Lehrlingsgehälter für Fitnessbetreuer in drei Stufen fest, führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein und definiert einen Stundenlohn von 8,64 € für Überstunden von über 18‑jährigen Lehrlingen. Sie gilt bundesweit ab dem 1. Oktober 2021.
Bundesministerium für Arbeit10/5/2021XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2021
  • Das monatliche Lehrlingsgehalt für Fitnessbetreuer wird gestaffelt: 557,70 € im ersten Lehrjahr, 711,30 € im zweiten und 999,50 € im dritten Jahr.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts; die Zahlungen sind bis zum 30. Juni bzw. 30. November fällig.
  • Für Überstunden von Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr wird ein Stundenlohn von 8,64 € als Berechnungsgrundlage verwendet, wenn kein einschlägiger Facharbeiterlohn vorliegt.
  • Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Staatsgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuung.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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