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Anpassung des Lehrlingseinkommens für Sportadministratoren
Verordnung vom 05.10.2021

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt die neuen monatlichen Einkommen sowie Sonderzahlungen für Lehrlinge im Beruf der Sportadministration in Österreich fest.
Bundesministerium für Arbeit10/5/2021XXVII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2021
  • Die Regelung gilt für das gesamte österreichische Staatsgebiet und betrifft Lehrlinge sowie Ausbilder im Beruf der Sportadministration.
  • Das monatliche Einkommen steigt mit der Dauer der Ausbildung an: von 627,00 € im ersten Jahr über 792,30 € im zweiten Jahr bis hin zu 1.099,80 € im dritten Jahr.
  • Lehrlinge haben Anspruch auf einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsvergütung, jeweils in der Höhe eines Monatsgehalts.
  • Es gibt eine klare Regelung zur Berechnung von Überstunden für Lehrlinge, die bereits volljährig sind.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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