<!--[0-->Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2021)<!--]-->
Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2021)
Verordnung vom 11.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Oktober 2021 für zahlreiche Auslandsstandorte die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/11/2021XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2021 Außer Kraft ab 31.10.2021
  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes 1956 als gesetzliche Grundlage.
  • Die Hundertsätze werden nach § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes berechnet.
  • Für den Monat Oktober 2021 wird für jeden im Ausland tätigen Beamten ein individueller Hundertsatz festgelegt, der die lokalen Lebenshaltungskosten abbilden soll.
  • Beispiele: Abu Dhabi erhält 13 %, Dubai (nicht aufgeführt) wäre nicht relevant, während Zürich mit 47 % den höchsten Satz hat.
Image of politician Linhart Michael, Dr.

Linhart Michael, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.