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2. Novelle zur 2. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung (Anpassungen in § 23)
Verordnung vom 11.10.2021

Zusammenfassung

Die 2. Novelle zur 2. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung korrigiert Formulierungen in § 23, ändert ein Datum und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen regelt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/11/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 12.10.2021
  • Der zweite Satz im ersten Absatz von § 23 wird gestrichen.
  • Im dritten Absatz wird die Zeichenfolge „Abs. 2“ durch „Abs. 3“ ersetzt.
  • Im vierten Absatz wird das Datum von „20. September“ auf „18. Oktober“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 15 wird eingefügt, der festlegt, dass die genannten Bestimmungen am Tag nach Kundmachung in Kraft treten.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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