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Novelle zur Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 – Erweiterung von Fahrzeugklassen
Verordnung vom 02.02.2021

Zusammenfassung

Die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 wurde am 2. Februar 2021 novelliert: neue Regelungen für die Fahrzeugklassen D, D1, M2 und die Einführung der Klasse M2E ermöglichen den Einsatz größerer Fahrzeuge und Anhänger im Heer.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/2/2021XXVII
Verkehr

Schwerpunkte

  • In Klasse D dürfen Kraftwagen mit mehr als acht Sitzplätzen für Mitfahrer und ein Anhänger bis zu 2 300 kg Gesamtmasse eingesetzt werden.
  • In Klasse D1 dürfen Kraftwagen mit maximal 16 Sitzplätzen und einer Gesamtlänge von acht Metern sowie ein Anhänger bis zu 750 kg Gesamtmasse genutzt werden.
  • In Klasse M2 werden geschützte bzw. gepanzerte Kampf‑ oder Gefechtsfahrzeuge als Kettenfahrzeuge zugelassen, auch wenn ein Anhänger bis zu 3 500 kg gezogen wird.
  • Klasse M2E umfasst alle Anhänger, unabhängig von Größe und zulässiger Gesamtmasse.
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Tanner Klaudia, Mag. - 56

ÖVP

Bundesministerin für Landesverteidigung
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