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Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung – neue Vergütungs‑ und Governance‑Regeln
Verordnung vom 12.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 430/2021 ändert die Gebarungsrichtlinienverordnung, um die Vergütungsobergrenzen für Führungskräfte zu regeln, neue Kapitel zu Beteiligungen, Corporate Governance und Fit‑&‑Proper‑Kriterien einzuführen sowie strengere Auftragsvergaberegeln festzulegen. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2021 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/12/2021XXVII
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Eine neue Obergrenze für die Bezüge von Geschäftsführern wird eingeführt, um unverhältnismäßige Vergütungen zu verhindern.
  • Ein neuer Abschnitt „Beteiligungen“ wird eingeführt, der Regelungen zu Beteiligungen von Wohnungsunternehmen enthält.
  • Ein neuer Paragraph 1c legt fest, dass bei der Finanzgebarung das Risiko stärker zu gewichten ist als die reine Ertragsoptimierung.
  • Die Kosten für Aufsichtsräte dürfen jährlich höchstens 2 % der in der Gewinn‑ und Verlustrechnung ausgewiesenen Personal‑ und Verwaltungsaufwendungen betragen.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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