Zusammenfassung
Die Verordnung richtet einen zusätzlichen Standort der Familiengerichtshilfe in St. Johann im Pongau ein und legt fest, welche Bezirksgerichte von den beiden Standorten (Salzburg und St. Johann) betreut werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 26.10.2021, in Kraft.Bundesministerium für Justiz10/25/2021XXVII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Standort der Familiengerichtshilfe wird in St. Johann im Pongau eingerichtet.
- Die Familiengerichtshilfe am Standort Salzburg betreut die Bezirksgerichte Salzburg, Oberndorf, Neumarkt und Thalgau.
- Die Familiengerichtshilfe am Standort St. Johann im Pongau betreut die Bezirksgerichte St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See und Hallein.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 26.10.2021, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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