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Verordnung: Fristverlängerung für COVID‑19‑Tests im ambulanten Bereich
Verordnung vom 28.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Durchführung von COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Das Stichtag‑Datum wird von 31. Oktober 2021 auf 31. März 2022 verschoben, basierend auf mehreren Sozialversicherungsgesetzen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf mehreren Sozialversicherungsgesetzen, die die rechtliche Grundlage für die Verordnung bilden.
  • Im § 4 Abs. 1 wird das Datum „31. Oktober 2021“ durch „31. März 2022“ ersetzt, wodurch die Frist für bestimmte Testpflichten verlängert wird.
  • Durch die Fristverlängerung erhalten niedergelassene Ärzt*innen und Apotheken mehr Zeit, die geforderten COVID‑19‑Tests zu organisieren und durchzuführen.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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