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2. Novelle zur 3. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung – Anpassungen von 2G‑Regelungen und Masken‑/Testpflichten
Verordnung vom 07.11.2021

Zusammenfassung

Die 2. Novelle zur 3. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung verkürzt die Gültigkeitsdauer von Maßnahmen, ersetzt den 3G‑Durch den 2G‑Nachweis und führt neue Masken‑ und Testpflichten in öffentlichen Räumen ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/7/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Gültigkeitsdauer einiger Maßnahmen wird von 360 auf 270 Tage verkürzt, um sie an das aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen.
  • Der schulische Testpass gilt als gleichwertig zu einem 2G‑Nachweis, sodass Schülerinnen und Schüler denselben Zutrittsregeln unterliegen wie andere Personen mit Impf‑ oder Genesungsnachweis.
  • In vielen Bestimmungen wird der Begriff „3G‑Nachweis“ durch „2G‑Nachweis“ ersetzt, sodass ein aktueller Test nicht mehr zwingend erforderlich ist.
  • Personen, die Seil‑ oder Zahnradbahnen benutzen, müssen in geschlossenen Fahrzeugen und Stationen eine Maske tragen.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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