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Stichtage und Berichtstermine für Gesundheits‑Bildungseinrichtungen (BilDokG 2020)
Verordnung vom 11.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/11/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, die unter § 2 Z 3 des BilDokG 2020 fallen.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie „Leitung einer Bildungseinrichtung“, „Schüler/Schülerin“ und „Bildungsgang“.
  • Erhebungsstichtage: Für Einrichtungen, die im September/Oktober starten, ist der 31. Oktober; sonst der zweite Montag nach Beginn des Bildungsgangs.
  • Die Leitung muss die Daten über die von Statistik Austria bereitgestellten Formblätter an die Behörde übermitteln.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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