Stichtage und Berichtstermine für Gesundheits‑Bildungseinrichtungen (BilDokG 2020)
Verordnung vom 11.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/11/2021XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, die unter § 2 Z 3 des BilDokG 2020 fallen.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie „Leitung einer Bildungseinrichtung“, „Schüler/Schülerin“ und „Bildungsgang“.
- Erhebungsstichtage: Für Einrichtungen, die im September/Oktober starten, ist der 31. Oktober; sonst der zweite Montag nach Beginn des Bildungsgangs.
- Die Leitung muss die Daten über die von Statistik Austria bereitgestellten Formblätter an die Behörde übermitteln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.