<!--[0-->5. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Kurzfristige Regelungen für November 2021)<!--]-->
5. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Kurzfristige Regelungen für November 2021)
Verordnung vom 14.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Schutzregeln gegen COVID‑19 fest – Maskenpflicht, 2G/3G‑Nachweise und verpflichtende Präventionskonzepte für zahlreiche Bereiche. Sie gilt vom 15. November bis zum 24. November 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/14/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, außer beim Essen und Trinken.
  • Zutritt zu Kundenbereichen (z. B. Supermärkte, Apotheken) nur mit gültigem 2G‑Nachweis.
  • Große Zusammenkünfte benötigen Voranmeldung, ein Präventionskonzept und ggf. behördliche Bewilligung.
  • Die Verordnung tritt am 15. November 2021 in Kraft und endet am 24. November 2021.
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr.

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.