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Erweiterung der Dezembersaison‑Kontingente für ausländische Arbeitskräfte im Tourismus und der Land‑/Forstwirtschaft
Verordnung vom 18.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt im Dezember eine Überschreitung der zulässigen Quote für ausländische Arbeitskräfte um bis zu 20 %, wenn dadurch der Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird, um saisonale Engpässe im Tourismus und in der Land‑ und Forstwirtschaft auszugleichen.
Bundesministerium für Arbeit11/18/2021XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Im Dezember darf die zulässige Quote für ausländische Arbeitskräfte um bis zu 20 % über das reguläre Kontingent hinausgehen, sofern dadurch der Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird.
  • Die Regelung gilt ausschließlich für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Tourismus sowie in der Land‑ und Forstwirtschaft.
  • Ziel ist, saisonale Nachfragespitzen besser abzudecken, ohne das Gesamtkontingent langfristig zu erhöhen.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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