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COVID‑19‑Schulverordnung: Masken‑ und Testpflicht sowie Kurzzeit‑Sicherheitsphase 2021/22
Verordnung vom 19.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ab 22. November 2021 eine ein‑monatige Sicherheitsphase mit Risikostufe 3 ein, verpflichtet ab der 9. Klasse FFP2‑Masken und bis zur 8. Klasse MNS‑Masken, regelt Testnachweise bei positiven Fällen und ermöglicht Remote‑Teaching.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/19/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Einführung einer Sicherheitsphase vom 22. November 2021 bis zum 12. Dezember 2021, in der die Risikostufe 3 gilt.
  • Maskenpflicht: Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse tragen FFP2‑Masken, bis zur 8. Klasse MNS‑Masken.
  • Bei einem positiven PCR‑Test in einer Klasse müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den nächsten fünf Schultagen einen negativen Testnachweis erbringen.
  • Schülerinnen und Schüler können, sofern technische Voraussetzungen vorliegen, über ICT am Unterricht teilnehmen, wenn der Präsenzunterricht nicht möglich ist.
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Faßmann Heinz, Dr.

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