Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung: neue Risikogebiete (Novelle 2021)
Verordnung vom 25.11.2021Zusammenfassung
Die 3. Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung erweitert die Verordnung um eine neue Anlage, in der zahlreiche Gemeinden als Risikogebiete für Geflügelpest ausgewiesen werden, und fügt einen neuen Absatz zu § 62 Abs. 4 des Tierseuchengesetzes ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/25/2021XXVII
Gesundheit
Tierschutz
Landwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die bisherige Geflügelpest‑Verordnung um eine neue Anlage 1, in der zahlreiche Gemeinden als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen werden.
- Durch § 62 Abs. 4 wird ein zusätzlicher Absatz 5 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Anlage 1 regelt.
- Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft – das ist der 25. November 2021.
- Ziel der Änderungen ist es, die Überwachung und Bekämpfung von Geflügelpest gezielter auf besonders gefährdete Regionen auszurichten.
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