Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, der ab 1. Jänner 2022 gilt und Löhne, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Arbeitsbedingungen regelt.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Sozialversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer*innen, die mit Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen betraut sind.
- Die Entlohnung erfolgt nach einem zweistufigen Schema (A oder B) und muss schriftlich vereinbart werden.
- Es gibt drei Lohn‑Einstufungsgruppen (11,12 €, 12,35 € bzw. 16,19 €) plus einem Zuschlag von 7 %.
- Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresgehalts.
Dokumente (PDFs)
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