Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Niederösterreich einen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Betreut man Aufzüge, erhalten die Hausbesorger monatlich 104,08 €, plus 13,46 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunas und ähnlichen Einrichtungen wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet – 16,07 € pro Stunde (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte).
- Für Grünflächen gelten feste Sätze pro Quadratmeter (z. B. 0,3678 € für das Reinigen). Für die Pflege von Bäumen und Beeten wird ein Stundenlohn von 11,90 € zugrunde gelegt.
Dokumente (PDFs)
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