Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest, definiert das Entgelt pro Quadratmeter, regelt Zuschläge und Sonderzahlungen sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszulagen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die in Wien tätig sind und auf das Hausbesorgergesetz fallen, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2946 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. anderer Räumlichkeiten.
- Ein Zuschlag von 15 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen, um die Kosten für notwendige Materialien zu decken; dieser Zuschlag ist kein Teil des Entgelts.
- Für besondere Leistungen wie das nächtliche Öffnen von Toren, Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen oder das Reinigen von stark verschmutzten Flächen werden zusätzliche Beträge (z. B. 4,70 € bzw. 5,20 € für Toröffnungen) gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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