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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Wien
Verordnung vom 29.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2022
  • Die Verordnung legt fest, dass der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Wien gilt.
  • Für die Aufzugs‑Betreuung erhalten die Beschäftigten monatlich 109,85 €, wobei ab dem achten Geschoss pro weiterem Stockwerk 7,89 € hinzugerechnet werden.
  • Die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird nach einem Stundenlohn von 16,25 € berechnet (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte).
  • Für die Pflege von Grün‑ und Gartenanlagen wird pro Quadratmeter ein Betrag von 0,3669 € (Reinigung), 0,3803 € (Bewässerung) bzw. 0,6553 € (Mähen) berechnet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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