Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2022
- Die Verordnung legt fest, dass der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Wien gilt.
- Für die Aufzugs‑Betreuung erhalten die Beschäftigten monatlich 109,85 €, wobei ab dem achten Geschoss pro weiterem Stockwerk 7,89 € hinzugerechnet werden.
- Die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird nach einem Stundenlohn von 16,25 € berechnet (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte).
- Für die Pflege von Grün‑ und Gartenanlagen wird pro Quadratmeter ein Betrag von 0,3669 € (Reinigung), 0,3803 € (Bewässerung) bzw. 0,6553 € (Mähen) berechnet.
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