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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Salzburg
Verordnung vom 01.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Salzburg fest und definiert detaillierte Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2022.
Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 126,43 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 11,04 € steigt.
  • Bei der Betreuung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Freizeiteinrichtungen wird ein Stundenlohn von 13,15 € (bzw. 14,72 € für chemische Wasseraufbereitung) zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein 100‑%iger Zuschlag.
  • Für das Reinigen, Bewässern und Mähen von Grünflächen wird ein Preis pro Quadratmeter (z. B. 0,3400 € für Reinigung) festgelegt, der monatlich anteilig gezahlt wird.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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