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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2022)
Verordnung vom 02.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert die Entgelte pro Quadratmeter und regelt Zuschläge, Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,295 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,557 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
  • Ein Zuschlag von 20 % des Grundentgelts wird als Materialkostenersatz gewährt, jedoch nicht als Teil des Lohns gezählt.
  • Für das Öffnen des Tores außerhalb der regulären Zeiten wird ein Sperrgeld von 4,70 € (vor Mitternacht) bzw. 5,20 € (nach Mitternacht) erhoben.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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