Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol fest. Sie definiert Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und regelt Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen werden monatliche Pauschalbeträge von 102,79 € bis zu vier Geschossen und 6,43 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen wird eine monatliche Pauschale nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt der doppelte Stundenlohn.
- Für die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 254,29 € gezahlt; je nach Brennstoffart gibt es zusätzliche Zuschläge.
Dokumente (PDFs)
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