Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Vorarlberg Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für Aufgaben wie Aufzugsservice, Gartenpflege, Heizungsanlagen und sonstige Hausarbeiten.Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden, sofern ihr Arbeitgeber keinen gültigen Kollektivvertrag hat.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatliche Pauschalbeträge: 102,75 € bis zu vier Stockwerke und zusätzlich 6,39 € pro weiterem Stockwerk.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 15,43 € berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen kostet monatlich 253,54 €; je nach Brennstoff (Gas, Flüssig‑ oder Festbrennstoff) kommen Zuschläge von 101,40 €, 107,34 € bzw. 263,86 € pro Kessel hinzu.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.