Zusammenfassung
Festsetzung der neuen Mindestlohntarife für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark.Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt spezifisch für das Bundesland Steiermark.
- Das Entgelt für die Reinigung von Wohnungen und Räumlichkeiten wird pro Quadratmeter Nutzfläche berechnet.
- In Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
- Es gibt einen zusätzlichen Zuschlag von 20 % als Ersatz für die Kosten der Reinigungsutensilien.
Dokumente (PDFs)
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