<!--[0-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark (2022)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark (2022)
Verordnung vom 03.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in der Steiermark Häuser betreuen und bedienen, mit detaillierten Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für die Steiermark und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 111,33 € für bis zu vier Geschosse und 10,03 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
  • Für die Betreuung von Freizeiteinrichtungen (z. B. Terrassenbäder, Spielplätze) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach geleisteten Stunden berechnet – 17,53 € pro Stunde für Aufgabenkategorie 1 und 10,68 € für Aufgabenkategorie 2, inklusive 100 % Sonn‑/Feiertagszuschlag.
  • Für die Pflege von Grünflächen und Gärten wird pro Quadratmeter Grünfläche ein Jahresbetrag von 1,47 € (auf zwölf Monatsraten verteilt) verlangt.
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.